Mit der Umsetzung des Kyoto-Protokolls wurde innerhalb der EU zum 1.1.2005 ein
sog. Cap-and-Trade-System eingefuhrt, um die Treibhausgas-Emissionen zu
reduzieren. Dies geschieht mit Hilfe dieses Systems bei denjenigen Unternehmen,
diendies am kostengunstigsten erreichen konnen. In deutsches Recht wurde die
EU-Richtlinie durch das TEHG, das ZuG 2007 und das ZuG 2012 umgesetzt. Die
Berechtigungen werden jeweils von der DEHSt am 28.2. eines jeden Jahres (§9 II
TEHG) an die betroffenen Unternehmen gem. eines nationalen Zuteilungsplansm(§7
TEHG) kostenlos ausgegeben. Die zugeteilten Emissionsberechtigungen werden auf
einem Konto des Unternehmens im Emissionshandelsregister eingetragen. Es
besteht dann eine Abgabepflicht fur Emissionsberechtigungen in Hohe des
tatsachlich emittierten Treibhausgases bis zum 30.4. des folgenden Jahres (§6 I
TEHG), was anhand eines Berichtes zu belegen ist (§5 TEHG). Verfugt das
Unternehmen nicht uber genugend Berechtigungen, so muss es am Markt solche
zukaufen. Ansonsten sieht das TEHG Sanktionszahlungen vor, wobei die
Abgabepflicht aber bestehen bleibt (§18 TEHG). Besitzt es nicht benotigte
Berechtigungen, so konnen diese am Markt veraußert werden. Dieser Handel
erfolgt uber die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Aus den
gesetzlichen Regelungen resultieren diverse Fragen hinsichtlich der
Bilanzierung. Es ist einerseits zu klaren, ob Emissionsberechtigungen uberhaupt
Vermogensgegenstande darstellen und somit in die Bilanz aufzunehmen sind, ob
sie Umlauf- oder Anlagevermogen darstellen und in welcher Hohe sie - da teils
entgeltlich uber den Markt erworben, teils unentgeltlich zugeteilt - anzusetzen
sind. Andererseits konnte sich als problematisch erweisen, dass die
Emissionsberechtigungen nicht jahrlich, sondern periodenweise ausgegeben werden
und die Ausgabe der Berechtigungen wie auch die Abgabe unterjahrig geschieht.
Das HGB sieht fur die Bilanzierung von Emissionsberechtigungen keine
spezifischen Regelungen vor. Vielmehr hat hier eine Auslegung der allgemeinen
Vorschriften zu erfolgen, es sind die GoB heranzuziehen und im Marz 2006 hat
auch das IDW eine Stellungnahme hierzu abgegeben. Diese Arbeit soll die
Probleme, welche bei der handelsbilanziellen Abbildung von Emissionsrechten
auftreten, veranschaulichen und die durch die Literatur und die Stellungnahme
des IDW aufgezeigten Losungsmoglichkeiten darstellen und diskutieren.